Härtefallfonds – Was wurde geändert?
Die Richtlinie zur Regelung des Härtefallfonds (Phase 3) wurde geändert.
Hinzugekommen sind die Betrachtungszeiträume Juli, August und September 2021.
Die Betrachtungszeiträume sind Gott sei Dank nicht mehr vom 16. des einen Monates bis zum 15. des Folgemonats. Die Zeiträume beginnen nun am 1. Tag des Monats und enden am letzten Tag desselben Monates (z. B. 1. Juli bis 31. Juli).
Die Höhe der Förderung beträgt mindestens EUR 600 und ist mit EUR 2.000 (jeweils pro Betrachtungszeitraum) gedeckelt. Der Comeback-Bonus entfällt.
Die Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Wichtig: In dieser Phase ist der Identifikationsnachweis mittels eingescanntem Lichtbildausweis nicht mehr möglich. Für die Antragstellung ist eine Handy-Signatur zwingende Voraussetzung.