Wer elektrisch fährt, rettet die Umwelt, wird uns seit geraumer Zeit in den Medien vermittelt. Ob dem wirklich so ist, darüber scheiden sich jedoch die Geister. Eines ist jedoch unbestritten. Elektro-PKWs bieten derzeit wesentliche steuerliche und finanzielle Vorteile für Unternehmer und Dienstnehmer:

  • Vorsteuerabzug bis zu Anschaffungskosten von brutto EUR 40.000,–
  • Befreiung von der NoVA
  • Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
  • Sachbezugsbefreiung für Dienstnehmer

Luxustangente und Vorsteuerabzug

Obwohl Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt sind, sind sie steuerlich nicht mit dem Fiskal-LKW (Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse) gleichgestellt. Eine kürzere Abschreibungsdauer, Verwendung als begünstigtes Wirtschaftsgut für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG und der Wegfall der Angemessenheitsprüfung (Luxustangente) gibt es für Elektroautos leider nicht.

Jedem ist die Angemessenheitsgrenze für PKWs iHv. EUR 40.000,– (welche seit dem Jahr 2005 nicht mehr valorisiert wurde) ein Begriff. Hierbei handelt es sich um eine Bruttogrenze (inkl. NoVA und Umsatzsteuer).

Was heißt das übersetzt? Nur für Elektroautos deren Anschaffungskosten Netto EUR 33.333,– nicht übersteigen steht der volle Vorsteuerabzug zu. Die steuerlichen Anschaffungskosten können daher auch nur maximal EUR 33.333,– betragen. Der übersteigende Teil unterliegt im Jahr der der Anschaffung einem Aufwandseigenverbrauch. Bei Luxusmodellen die inklusive Umsatzsteuer mehr als EUR 80.000,– kosten, steht gar kein Vorsteuerabzug mehr zu.

Sachbezug

Bekommt ein Dienstnehmer einen Firmenwagen, so ist für die privat gefahrenen Kilometer ein Sachbezug anzusetzen. Dieser Sachbezug erhöht für den Dienstnehmer die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Für den Dienstgeber erhöht der Sachbezug die Bemessungsgrundlage für die Lohnnebenkosten.

Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fällt der monatliche Sachbezug (ohne Fahrtenbuch normalerweise zwischen 1,5 bis 2 Prozent der Anschaffungskosten) auf 0 Prozent.

Förderungen

Laut Information des BMVIT werden Betriebe derzeit beim Kauf sämtlicher Elektro-Fahrzeugkategorien, beim Auf- und Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur, E-Mobilitätsmanagement und elektrischer Fuhrparks finanziell unterstützt. Die Förderung zum Beispiel beim Kauf eines Elektro-PKWs beträgt derzeit EUR 3.000,–.