Investitionsprämie ab 1.9.2020

Es ist uns wichtig, Sie bereits jetzt zu informieren, dass es eine Investitionsprämie gibt.

Obwohl die Antragstellung erst ab 1.9.2020 möglich ist, ist eine Investitionsprämie bereits jetzt möglich.

Hervorzuheben ist, dass diese Investitionsprämie nicht steuerpflichtig ist. Auch eine Kürzung der abzugsfähigen Aufwendungen (Abschreibungen) in den betreffenden Geschäftsjahren findet nicht statt.

Gefördert werden Investitionen in das Unternehmen. Es ist egal, ob es sich dabei um materielle oder immaterielle Neuinvestitionen handelt. Es werden sogar gebrauchte Anlagegüter gefördert, sofern es sich um eine Neuinvestition für das Unternehmen handelt.

Da es sich um eine allgemeine Maßnahme handelt,  können alle Unternehmen die Investitionsprämie in Anspruch nehmen – egal wie groß Ihr Unternehmen ist oder welcher Branche sie angehören.

Folgende Investitionen sind aber von der Prämie ausgenommen:

  • Klimaschädliche Investitionen (somit keine Firmen-KFZ – außer Elektroautos)
  • Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden – Erfolgte also vor dem 1.8.2020 bereits eine Bestellung, Lieferung, Leistung, (An)zahlung, Rechnung, Baubeginn oder die Unterzeichnung des Kaufvertrages, dann kann die Investitionsprämie nicht mehr in Anspruch genommen werden
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert
  • Investitionen, die (teilweise) auch privat benutzt werden
  • Grundstücke
  • Gebäudeerwerb (außer vom Bauträger und Gebäuderweiterungen)
  • Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder Vermietung an Privatpersonen gedacht sind
  • Finanzanlagen
  • Unternehmensübernahmen

Die Höhe der Förderung

Bei Investitionen in folgenden Bereichen beträgt der Zuschuss 14 %:

  • Digitalisierung
  • Ökologisierung/Klimaschutz
  • Gesundheit

Alle anderen Neuinvestitionen werden mit 7 % der Investitionskosten begünstigt und zwar in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses.

Das Investitionsvolumen ist pro Firma und Konzern mit EUR 50 Millionen Obergrenze gedeckelt.

Es gibt jedoch auch eine Untergrenze. Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000. Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag. Somit können auch mehrere kleinere Investitionen getätigt werden, wenn die Summe dieser die o.a. Grenze überschreiten.
 

Ablauf der Förderung

Ab 1.09.2020 kann der Antrag auf der Online Plattform „aws Fördermanager“ erfolgen. Die Einreichung muss von jedem Unternehmen selbst online eingebracht werden.